Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zuletzt aktualisiert am: 12. November 2025
§ 1. Geltungsbereich und Anbieter
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der PrimeMarkets Deutschland GmbH (nachfolgend „PrimeMarkets“) und den Nutzern (nachfolgend „Nutzer“) der von PrimeMarkets angebotenen Online-Handelsplattform. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung.
- Anbieter der Plattform ist die PrimeMarkets Deutschland GmbH, Brienner Straße 28, 80333 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München. Das Unternehmen ist ein von der BaFin lizenziertes und beaufsichtigtes Finanzdienstleistungsinstitut.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als PrimeMarkets ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch bei widerspruchsloser Leistungserbringung.
- Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, die über die Plattform von PrimeMarkets angeboten werden, einschließlich der Depotführung, der Ausführung von Wertpapieraufträgen und der Bereitstellung von Marktinformationen. Spezifische Bedingungen für einzelne Dienstleistungen können diese AGB ergänzen.
§ 2. Begriffsbestimmungen
- Plattform – Die Online-Handelsplattform, die von PrimeMarkets betrieben wird und über die der Nutzer auf die Dienstleistungen zugreifen kann.
- Nutzer – Jede natürliche oder juristische Person, die ein Depot bei PrimeMarkets eröffnet hat und die Dienstleistungen der Plattform in Anspruch nimmt.
- Depot – Das vom Nutzer bei PrimeMarkets geführte Wertpapierdepot, über das alle Transaktionen und die Verwahrung der Wertpapiere abgewickelt werden.
- Dienstleistungen – Alle von PrimeMarkets angebotenen Services, insbesondere die Entgegennahme und Übermittlung von Orders, die Depotführung und damit verbundene Nebendienstleistungen.
- AGB – Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
§ 3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Gegenstand des Vertrages ist die Eröffnung und Führung eines Wertpapierdepots sowie die Abwicklung von Wertpapiergeschäften im Auftrag des Nutzers über die Plattform. PrimeMarkets agiert als Broker und führt die Aufträge des Nutzers an den entsprechenden Börsenplätzen aus. PrimeMarkets erbringt keine Anlageberatung.
- Der Nutzer kann über die Plattform Orders zum Kauf und Verkauf von an den verfügbaren Handelsplätzen gehandelten Finanzinstrumenten erteilen. Der Umfang der verfügbaren Finanzinstrumente und Handelsplätze kann von PrimeMarkets jederzeit angepasst werden.
- PrimeMarkets stellt dem Nutzer Markt- und Kursdaten zur Verfügung. Die Bereitstellung dieser Daten erfolgt ohne Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Sie stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.
- Der Zugang zur Plattform wird über das Internet ermöglicht. Die Verfügbarkeit kann aufgrund von technischen Wartungsarbeiten oder unvorhergesehenen Ereignissen eingeschränkt sein. PrimeMarkets bemüht sich, Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten.
§ 4. Technische Voraussetzungen
- Der Nutzer ist für die Schaffung der technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Plattform selbst verantwortlich. Dies umfasst eine geeignete Hard- und Software, einen Internetzugang sowie aktuelle Browser-Software. Die Kosten hierfür trägt der Nutzer.
- Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen.
- PrimeMarkets setzt moderne Verschlüsselungstechnologien ein, um die Datenübertragung zu sichern. Der Nutzer ist sich der allgemeinen Risiken des Internets bewusst.
§ 5. Pflichten des Nutzers
- Der Nutzer ist verpflichtet, alle bei der Registrierung und im Laufe der Geschäftsbeziehung gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Änderungen relevanter Daten, insbesondere von Name, Anschrift oder steuerlicher Ansässigkeit, sind PrimeMarkets unverzüglich mitzuteilen.
- Der Nutzer ist für alle über sein Depot getätigten Aufträge und Transaktionen selbst verantwortlich. Er hat vor jeder Ordererteilung die wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen sorgfältig zu prüfen. Wertpapiergeschäfte sind mit Risiken verbunden, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können.
- Dem Nutzer ist es untersagt, die Plattform in missbräuchlicher Weise zu verwenden, insbesondere durch Handlungen, die die Stabilität und Sicherheit der Systeme gefährden könnten. Dazu gehören der Einsatz von automatisierter Software (Bots), Versuche des Hackings oder die Verbreitung von schädlicher Software.
- Der Nutzer hat für eine ausreichende Deckung seines Verrechnungskontos vor der Erteilung einer Kauforder zu sorgen. PrimeMarkets ist berechtigt, die Ausführung von Aufträgen bei unzureichender Deckung abzulehnen.
- Der Nutzer ist verpflichtet, die von PrimeMarkets bereitgestellten Abrechnungen, Depotauszüge und sonstigen Mitteilungen unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Einwendungen umgehend schriftlich geltend zu machen.
§ 6. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- PrimeMarkets behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.